Regelfrage der Woche

Der Ball einer Spielerin liegt so unglücklich zwischen zwei Baumwurzeln, dass an einen Schlag direkt zum Grün nicht zu denken ist. Sie erklärt, Sie werde den Ball für unspielbar erklären, dann könne Sie mit Strafschlag regelkonform aus guter Lage zum Grün spielen.??Ein Mitspieler interveniert und sagt der Spielerin, sie könne bei der Lage des Balles seitlich zum Fairway spielen, daher dürfe sie den Ball nicht einfach für unspielbar erklären.

Die Spielerin entgegnet, sie könne ihren Ball immer für unspielbar erklären und außerdem habe sich jetzt der Mitbewerber für seine Intervention zwei Strafschläge zu zugezogen.

Stimmt das?

Das ist falsch.

Nach Regel 28 unterliegt es allein der Entscheidung der Spielerin, ob ein Ball für unspielbar erklärt wird.

Da der Mitbewerber mit seiner Bemerkung versucht hat, die Spielweise der Spielerin zu beeinflussen und eine durch die Regeln nicht geforderte Spielweise angemahnt hat, hat er eine nach Regel 8-1 mit 2 Strafschlägen zu ahndende Belehrung erteilt.

Da haben Sie zusammen mit der Spielerin Recht.

Nach Regel 28 unterliegt es allein der Entscheidung der Spielerin, ob ein Ball für unspielbar erklärt wird.

Da der Mitbewerber mit seiner Bemerkung versucht hat, die Spielweise der Spielerin zu beeinflussen und eine durch die Regeln nicht geforderte Spielweise angemahnt hat, hat er eine nach Regel 8-1 mit 2 Strafschlägen zu ahndende Belehrung erteilt.

Das ist nun auf jeden Fall falsch.

Nach Regel 28 unterliegt es allein der Entscheidung der Spielerin, ob ein Ball für unspielbar erklärt wird.

Da der Mitbewerber mit seiner Bemerkung versucht hat, die Spielweise der Spielerin zu beeinflussen und eine durch die Regeln nicht geforderte Spielweise angemahnt hat, hat er eine nach Regel 8-1 mit 2 Strafschlägen zu ahndende Belehrung erteilt.